Wichtige Vorüberlegungen zur Wahl von Spanisch als 4. Fremdsprache

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Diese Informationen sollten Schüler/innen aus den 9. Klassen wissen, wenn sie Spanisch wählen wollen:


1. Die Schüler MÜSSEN diese neue Sprache 3 Jahre lang, also bis zum Abitur lernen, das heißt, dass sich diese Schüler für ein "sprachliches Profil" in der Oberstufe entscheiden und ein naturwissenschaftliches Fach weniger belegen können.


2. Die spätbeginnende Fremdsprache ersetzt eine weitere Fremdsprache (= fortgeführte Fremdsprache) nicht, da diese eine der 5 Abiturprüfungen ist und für alle verpflichtend bleibt.


3. Die Schüler, die Spanisch lernen, müssen 3 Halbjahresleistungen in ihr Abitur einbringen (mit der Optionsregel auch nur 2), dürfen aber keine 0 Punkte (= Note 6) im Zeugnis haben, da sie sonst nicht zum Abitur zugelassen werden.


4. Die Schüler können im Fach Spanisch Abitur machen, und zwar als 5. bzw. mündliche Abiturprüfung (= Colloquium) , jedoch nicht schriftlich!


5. Das Abiturzeugnis verzeichnet die Teilnahme an den Spanischkursen mit der erreichten Punktzahl.


6. Gesicherte Lateinkenntnisse haben Schüler mit Latein als erste oder zweite Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 8 bei mind. Note 4 im Jahreszeugnis erreicht. Das kleine Latinum erreichen sie dann nach der 9. Klasse. Dies wird im Abiturzeugnis bestätigt. Das Latinum kann durch Ablegung einer Zusatzprüfung nach der 9. Klasse hier an der Schule erworben werden.


7. Die in der 10. Klasse abgelegte Fremdsprache kann (ohne irgendwelche Prüfungen!) in der Oberstufe wieder aufgenommen werden, wenn zum Beispiel diese als fortgeführte Sprache für das Abitur belegt werden möchte.


8. In der 10. Klasse haben die Schüler 4 Stunden in der Woche Spanischunterricht, somit eine Stunde mehr als die Schüler, die kein Spanisch gewählt haben.


9. Es gibt auch die Chance, ein weltweit anerkanntes Diplom abzulegen (DELE = Diploma de Español como Lengua Extranjera).



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